1. Schwarz auf Weiß
Zwischen der SPRACHKULTUR GmbH (SPRACHKULTUR) und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das, was schriftlich oder in Textform vereinbart wurde einschließlich der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Das liebe Geld
Die vereinbarten Preise verstehen sich netto jeweils zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer.
3. Wenn sich etwas ändert
3.1. Wir behalten uns die Absage eines Veranstaltungstermins aus wichtigen Gründen (z.B. Erkrankung, Unfall des Dozenten) vor. In einem solchen Fall werden wir uns bemühen, in Absprache mit dem Auftraggeber einen baldigen Ersatztermin zu vereinbaren (im Falle eines offenen Seminars innerhalb von sechs Monaten). Der Vergütungsanspruch für bereits durchgeführte Teile der betroffenen Veranstaltung bleibt von einer Absage unberührt.
3.2. SPRACHKULTUR ist im Falle des Vorliegens eines wichtigen Grundes gemäß 3.1. ebenfalls berechtigt, die vorgesehenen Referenten durch andere gleich qualifizierte Personen zu ersetzen, sofern dem ein wichtiger Grund nicht entgegensteht.
3.3. SPRACHKULTUR ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z. B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während einer Veranstaltung/Maßnahme vorzunehmen, soweit hierdurch der Nutzen für den Teilnehmer nicht wesentlich verändert wird.
3.4. Sollte eine in Präsenz vorgesehene Veranstaltung aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen oder Beschränkungen nicht in Präsenz durchgeführt werden können, behält diese ihre Gültigkeit und hat SPRACHKULTUR das Recht, diese stattdessen live per Videoübertragung durchzuführen. SPRACHKULTUR wird die erforderlichen Zugangsmaßnahmen hierzu rechtzeitig treffen.
4. Besondere Regelung für Business-Coaching
Sie können einen vereinbarten Termin bis zu 72 Stunden vorher absagen. Sofern Sie innerhalb von 14 Tagen einen Ersatztermin mit uns vereinbaren, entstehen Ihnen keine Kosten. Anderenfalls bleibt unser Vergütungsanspruch für den abgesagten Termin abzüglich etwaig ersparter Aufwendungen in voller Höhe bestehen. Eine spätere als in Satz 1 beschriebene Absage ist kostenfrei nicht mehr möglich.
5. Besondere Regelung für offene Seminare
5.1. Der Teilnehmer ist zu einem sorgsamen Umgang mit den Schulungsmaterialien und -räumen verpflichtet.
5.2. Äußert der Teilnehmer innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende des Seminars hiernach einen Wunsch, stellt Sprachkultur diesem eine Teilnahmebescheinigung aus.
5.3. Die im Rahmen eines Seminars zur Weiterbildung zur Verfügung gestellten Dokumente werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen.
5.4. Der Seminarpreis ist zahlbar nach Anmeldebestätigung und Rechnungserhalt im Voraus, spätestens zwei Wochen vor dem 1. Seminartermin. Liegen zwischen Erhalt der Rechnung und dem 1. Seminartermin weniger als 2 Wochen, ist die Rechnung sofort fällig.
5.5. Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Dies ist jedoch nur schriftlich oder in Textform möglich. Bitte beachten Sie, dass SPRACHKULTUR folgende Bearbeitungsgebühren erhebt:
- Stornierung bis 4 Wochen vor Seminarbeginn: € 85,- zzgl. MwSt.
- Stornierung ab 4 Wochen vor Seminarbeginn: die volle Teilnahmegebühr zzgl. MwSt., es sei denn, SPRACHKULTUR gelingt eine Nachbesetzung bei voller Teilnehmerzahl.
Die volle Teilnahmegebühr fällt auch bei Nichterscheinen des angemeldeten Teilnehmers an.
5.6. Der Teilnehmer oder dessen Arbeitgeber/Auftraggeber darf, statt vom Vertrag unter der Maßgabe von 5.5. zurückzutreten, vor dem 1. Seminartermin einen Ersatzteilnehmer benennen.
5.7. Wir behalten uns die Absage eines Seminars bis 1 Woche vor dem 1. Seminartermin vor, wenn bis 14 Tage vor dem 1. Seminartermin nicht mindestens 50 Prozent der maximalen Teilnehmerzahl erreicht ist.
5.8. Einer Teilnahme an dem Seminar stehen körperliche, gesundheitliche oder geistig/psychische Beeinträchtigungen des Teilnehmers nicht entgegen.
6. Auch Haftung muss sein
6.1. SPRACHKULTUR haftet nur für solche Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von SPRACHKULTUR oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von SPRACHKULTUR beruhen.
Für sonstige Schäden haftet SPRACHKULTUR nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von SPRACHKULTUR oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von SPRACHKULTUR beruhen.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn die Pflichtverletzung vertragswesentliche Rechtspositionen des Vertragspartners oder Pflichten verletzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesen Fällen beschränkt sich die Haftung von SPRACHKULTUR auf den durch die Pflichtverletzung verursachten vorhersehbaren vertragstypischen unmittelbaren Schaden.
6.2. Der Auftraggeber haftet für von seinen Teilnehmern verursachte Schäden an Einrichtungsgegenständen oder am Gebäude.
7. Im Falle eines Falles
7.1. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürften zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang von Individualabreden bleibt hiervon unberührt.
7.2. Für alle gegenseitigen Rechte und Pflichten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
7.3. Sollte sich ein Streit nicht vermeiden lassen, ist der Erfüllungsort Köln. Sofern der Auftraggeber die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt, ist Köln als Gerichtsstand vereinbart. Das Gleiche gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klage nicht bekannt ist.