AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen von SPRACHKULTUR

WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht(gültig für Privatpersonen)
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB i. V. m. § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Sprachkultur , Inhaberin Jessica Andermahr, Zollstockgürtel 59, 50969 Köln, Fax: 0221-7886948, E-Mail: info@sprachkultur.eu

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Mit der Anmeldung erkennt der Auftraggeber/Teilnehmer nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Sprachkultur als Bestandteil des Vertrages verbindlich an. Hinweis: Der Einfachheit wird nur das Wort Auftraggeber im Folgenden verwendet. Die AGB gelten selbstverständlich auch für private Teilnehmer.

1. Geltungsbereich
Die AGB von Sprachkultur gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Sprachkultur hat ihrer Gültigkeit ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Zustandekommen des Vertrages
Mit der Anmeldung bietet der Auftraggeber einen Vertragsschluss über die von ihm eingetragene Leistung (Seminar, Training, Coaching, etc.) zu dem angegebenen Preis an, die zu dem eingetragenen Termin beginnt. Ist die Anzahl der Veranstaltungstermine nicht vorab festgelegt, beträgt die Mindestlaufzeit des Vertrages drei Termine.

Der Vertrag kommt mit der Übersendung einer Teilnahmebestätigung samt Rechnung zustande.

3. Leistungen von Sprachkultur
Sprachkultur erbringt die im Veranstaltungsprogramm beschriebene oder anderweitig schriftlich vereinbarte Leistung durch qualifizierte Mitarbeiter. Hierfür kann sich Sprachkultur auch qualifizierter Dritter bedienen.

Lehrmaterialien sind in der Seminargebühr enthalten, sofern in der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung nicht anders vermerkt.

Sprachkultur stellt während der Veranstaltung (außer Inhouse-Seminare) Kaffee, Tee und Mineralwasser zur Verfügung. Für die weitergehende Verpflegung trägt der Auftraggeber selbst Sorge. Gleiches gilt für eine etwaige erforderliche Unterkunft bei mehrtägigen Seminaren.

Auf Anforderung stellt Sprachkultur innerhalb von 12 Monaten nach der Veranstaltung eine Teilnahmebestätigung aus.

4. Leistungen des Auftraggebers 
Der Auftraggeber zahlt den Rechnungsbetrag spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn. Liegen zwischen Erhalt der Rechnung und Veranstaltungsbeginn weniger als zwei Wochen, wird die Zahlung mit Erhalt der Rechnung sofort fällig. Ausnahme zu dieser Vereinbarung sind Inhouse-Seminare: Die Zahlung wird erst nach Erbringung der Leistung fällig und ist sofort zahlbar.

Zahlungen sind durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten. Dabei sind der Name des Auftraggebers, der Kurs bzw. die Ausbildung sowie dessen Beginn als Verwendungszweck anzugeben. Zahlungen per Scheck sind ebenfalls möglich.

Der Frühbucherrabatt für offene Seminare gilt bei Anmeldung und Bezahlung bis spätestens 8 Wochen vor Beginn des Seminars.

5. Änderungsvorbehalt
Sprachkultur kann die Erbringung der Leistung verweigern, wenn 14 Tage vor Kursbeginn die Teilnehmerzahl unter 50 % der angegebenen maximalen Teilnehmerzahl liegt. In diesem Fall wird Sprachkultur dem Auftraggeber unverzüglich in Textform informieren.

Die Vertragsparteien werden versuchen, innerhalb von drei Monaten nach dem ursprünglich vorgesehenen Beginn der Leistung einen Ersatztermin zu finden, zu dem 50 % der maximalen Teilnehmerzahl erreicht wird. Kommt ein solcher Ersatztermin nicht zustande, wird dem Auftraggeber unverzüglich eine bereits von ihm entrichtete Seminargebühr erstattet.

Gleiches gilt, wenn der Kurs aus anderen von Sprachkultur nicht zu vertretenden Gründen zum vereinbarten Zeitpunkt nicht durchgeführt werden kann. Solche Gründe sind z. B. die Verhinderung des Referenten/Trainers/Coach wegen Krankheit, Unfall oder Tod, ohne dass für diesen rechtzeitig ein adäquater Ersatz gefunden wird, sowie höhere Gewalt.

Aus organisatorischen Gründen kann Sprachkultur den Veranstaltungsort im Unkreis von 20 km ändern. In diesem Falle wird der Auftraggeber rechtzeitig darüber in Textform informiert.

6. Allgemeine Verpflichtungen des Auftraggebers
Mit der Anmeldung bestätigt der Auftraggeber, dass seiner Teilnahme an der Veranstaltung körperliche, gesundheitliche und geistige Beeinträchtigungen nicht im Wege stehen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich zu einem sorgsamen Umgang mit den Schulungsmaterialien und –räumen.

7. Umbuchung
Vor Beginn der Veranstaltung kann der Auftraggeber sich für einen alternativen Veranstaltungstermin entscheiden und/oder eine andere Veranstaltung aus dem Programm von Sprachkultur wählen (Umbuchung).

Wird die Umbuchung Sprachkultur bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt, entstehen keine Kosten, sofern es sich um eine Terminverlegung oder einen gleich- oder höherpreisigen Kurs handelt.

Wird die Umbuchung Sprachkultur bis zwei Wochen vor Kursbeginn mitgeteilt, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro zu zahlen.

Wird die Umbuchung Sprachkultur weniger als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt, beträgt die Bearbeitungsgebühr 30 % der Seminargebühr.

Ist der neu gewählte Kurs teurer als der ursprünglich gebuchte Kurs, ist der Auftraggeber unabhängig vom Zeitpunkt der Umbuchung zur Zahlung der Differenz verpflichtet. Ist der Kurs günstiger, erstattet Sprachkultur dem Auftraggeber den Differenzbetrag abzüglich der o. g. Bearbeitungsgebühr.

8. Stornierung
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit stornieren. Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen.

Wird die Stornierung Sprachkultur bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt, wird die Seminargebühr abzüglich einer Stornierungsgebühr in Höhe von 50 Euro erstattet.

Wird die Stornierung Sprachkultur weniger als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt, bleibt der Auftraggeber zur Zahlung der vollen Seminargebühr verpflichtet. Der Auftraggeber kann jedoch an seiner statt einen Ersatzteilnehmer benennen.

Wenn eine Nachbesetzung durch Sprachkultur bei voller Teilnehmerzahl möglich ist, erstattet Sprachkultur dem Auftraggeber bereits entrichteten Seminargebühren abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro.

Die vorstehenden Stornierungsregeln gelten erst nach Ablauf der Widerrufsfrist.

9. Nichtteilnahme
Nimmt der Auftraggeber an einer Veranstaltung nicht teil, ohne dies vorab Sprachkultur mitgeteilt zu haben, bleibt er zur Zahlung der vollen Seminargebühr verpflichtet.

Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber an einzelnen Terminen des Kurses nach seinem Beginn nicht teilnimmt.

Die volle Zahlungsverpflichtung bleibt auch in Fällen von Krankheit, Urlaub etc. des Auftraggebers bestehen, es sei denn der Auftraggeber weist nach, dass Sprachkultur ein geringerer Schaden entstanden ist.

Handelt es sich um Veranstaltungen, bei denen der Auftraggeber alleiniger Teilnehmer ist (Inhouse, Coaching, Einzeltraining), wird bei Verhinderung des Auftraggebers ein Ersatztermin innerhalb der nächsten 14 Tage gesucht, wenn der Auftraggeber seine Verhinderung Sprachkultur bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn mitteilt. Eine Verpflichtung seitens Sprachkultur hierzu besteht jedoch nicht. Eine Rückerstattung bzw. Restauszahlung der Seminargebühr ist ausgeschlossen.

10. Haftungsbeschränkungen
Sprachkultur haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers und der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Sprachkultur oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen wird eine Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ausgeschlossen.

Für sonstige Schäden haftet Sprachkultur bei Pflichtverletzungen, die vorsätzlich erfolgen oder die die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzen. Dies gilt für eigene Pflichtverletzungen sowie für solche eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

Für andere Pflichtverletzungen dieses Personenkreises, die die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lassen, haftet Sprachkultur, wenn diese Pflichten für die Durchführung des Vertrages wesentlich sind. Der ersatzfähige Schaden beschränkt sich in diesem Fall auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, der unmittelbar durch die Pflichtverletzung entsteht.

Wird eine Veranstaltung an einem anderen als dem ursprünglich vorgesehenen Ort (vgl. oben Punkt 5) oder zu einem anderen Termin durchgeführt, haftet Sprachkultur nicht für dadurch etwaig entstehende Schäden (wie z. B. höhere Anfahrtskosten).

11. Schlussbestimmungen
Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand Köln. Das Gleiche gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. Die Vertragsparteien werden eine unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich wirksame Regelung ersetzen, die den Vorstellungen beider Vertragsparteien bei Vertragsschluss wirtschaftlich am nächsten kommt.